magazineBannerLarge magazineBannerLarge

Richtig gekleidet im Beruf: Alles zum Thema Arbeitskleidung

berufsbekleidung

 

Wofür eigentlich Berufsbekleidung?

Im Beruf ist Kleidung nicht gleich Kleidung. Es wird unterschieden zwischen Schutz- und Arbeitskleidung. Denn beide erfüllen einen unterschiedlichen Zweck.

Schutzkleidung

schutzkleidung

In vielen Berufen steht der Schutz an erster Stelle.

Die Schutzkleidung soll – wie der Name schon sagt – primär schützen und Verletzungen jeglicher Art vorbeugen. Aus diesem Grund ist sie vor allem in handwerklichen und medizinischen Berufen notwendig. Und notwendig heißt in diesem Falle obligatorisch, denn der Arbeitnehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Schutzkleidung während der Arbeitszeit zu tragen. Tut er das nicht, haftet die Unfallversicherung bei Berufsunfällen nicht mehr. Genauso wichtig wie das Tragen der Schutzkleidung ist aber auch die Instandhaltung, denn nur so ist der Schutz vor Verletzungen dauerhaft gewährt. Passiert dem Arbeitnehmer nämlich etwas aufgrund mangelhafter Schutzkleidung, ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig.

Zur Schutzkleidung zählen beispielsweise Helme, Schutz- und Warnwesten, Arbeitshosen, spezielle Arbeitsschuhe, Schutzbrillen, Kittel u.v.m.

Arbeitskleidung

Bei der Arbeitskleidung steht nicht der Schutz, sondern die Einheit der Kleidung im Fokus. Sie ist sozusagen eine Art Uniform, wie man sie zum Beispiel von Cafés oder Restaurantketten kennt. Zu unterscheiden ist hier aber nochmal zwischen Dresscode und exakt gleicher Kleidung. Ersterer ist lediglich eine Vorgabe von Farben oder Kleidungstücken, also zum Beispiel Schwarz-Weiß oder Anzug. Wird jedoch eine genaue Kleiderordnung vorgeschrieben, dient dies meist zur Stärkung der Corporate Identity, Prägung der Marke (Apple) oder zu Marketingzwecken (Abercrombie & Fitch).

berufsbekleidung-anzug-krawatte

Oft gibt es auch einen Dresscode – zum Beispiel Anzug.

Oftmals sind vor allem Oberteile der wichtigste Bestandteil der Arbeitskleidung, versehen mit dem Firmenlogo. Bei uns finden Sie die passenden Arbeitskleidung in Ihrer Größe, die Sie dann ganz einfach bedrucken lassen können.

TIPP:
„Wenn Sie typische Berufskleidung tragen, z.B. als Arzt, Postbeamter, Kellner, Kaminkehrer, können Sie die Anschaffungskosten und die Kosten für die Reinigung als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass eine private Nutzung ausgeschlossen ist. Normale Straßenkleidung und Businesskleidung, Schuhe und Unterwäsche zählen nicht zur typischen Berufskleidung. Heben Sie zur Geltendmachung der Kosten die Rechnung auf.” ( http://www.arbeitsratgeber.com/berufskleidung/)

Wer zahlt was?

Bei der Schutzkleidung ist es gesetzlich so geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten übernehmen muss. Nur wenn der Arbeitnehmer die Kleidung freiwillig trägt, muss er die Kosten dafür selbst tragen.

In Sachen Arbeitskleidung sieht es für den Arbeitnehmer leider nicht so rosig aus. Denn meist muss er selbst für die vorgeschriebene Kleidung aufkommen. Dabei können die Kosten auch direkt vom Gehalt abgezogen werden.

Wer welche Kosten übernehmen muss, ist jedoch meist im Tarif- oder Arbeitsvertrag oder auch in der Betriebsvereinbarung geregelt. Informieren Sie sich also bestenfalls vor Arbeitsantritt!

berufsbekleidung-geld-geben

Wird Ihre Arbeitskleidung bezahlt? Schauen Sie in die Betriebsvereinbarung.

Generell gilt: Der Arbeitnehmer muss Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann, selbst bezahlen. Dazu gehören beispielsweise Blusen, Röcke, Anzüge etc.

Wichtig ist zudem, dass der Arbeitnehmer durch das Selbst-Tragen der Kosten keine Benachteiligung erfährt. Das heißt, Lohn und Kosten dürfen nicht in einem Missverhältnis stehen. Übertrieben gesagt: Ein Arbeiter, der Mindestlohn bekommt, sollte beispielsweise nicht 50 Euro im Monat für Arbeitskleidung ausgeben müssen.

Und Übergrößen?

Natürlich muss der Arbeitgeber (insofern er einen Dresscode vorgibt oder Schutzkleidung nötig ist) dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter mit der gleichen Kleidung ausgestattet sind, egal welche Kleidergröße sie tragen. Wird Arbeitskleidung bereitgestellt, muss das in allen Größen geschehen, insofern diee erhältlich sind. Es kann also auch sein, dass der Arbeitnehmer mit einer Übergröße die Kleidung selbst besorgen, jedoch nicht selbst zahlen muss, wenn auch die anderen Mitarbeiter nicht selbst für die Arbeitskleidung aufkommen müssen. Dies wird aber, wie gesagt, in einer Arbeitsvereinbarung festgehalten.

 

Bis hier und nicht weiter! – Die Grenzen

Eines ist klar: Schutzkleidung muss getragen werden. Denn sie dient dem Schutz des Arbeitnehmers und ist somit unerlässlich. Er soll darin schließlich nicht seine Firma repräsentieren und muss deshalb auch nicht schick aussehen.

Bei der Arbeitskleidung gibt es hingegen Fälle, in denen auf die vorgeschriebene Kleidung verzichtet werden kann. Zum Beispiel, wenn sie gegen das Persönlichkeitsrecht oder religiöse Ansichten verstößt. Letzteres kann unter anderem ein Turban sein, der statt einer Papiermütze getragen werden darf, wenn er den gleichen Hygienestandards entspricht.

Können Sie aufgrund Ihrer Kleidung gekündigt werden?

mann-mit-karton-kündigung

Wegen Kleidung gekündigt werden? Das passiert Ihnen nicht!

Welche Kleidung angemessen ist, hängt natürlich stark von der Branche ab, in der Sie tätig sind. Und Angemessenheit ist gleichzeitig das wichtigste Kriterium, an das Sie sich halten sollten. Denn in einem Büro, in dem jeder Anzug trägt, ist es kaum angebracht, in Shorts und Flipflops zu erscheinen. Weiterhin möchten Sie dies wohl auch nicht – als einziger.

Können Kleidung oder Accessoires aber nun zur Kündigung führen? Unsere kleine Liste soll Aufschluss geben:

  • Haare sind kein Kündigungsgrund, Vorschriften gibt es nur bezüglich Sicherheit in bestimmten Branchen (oder Dresscode).
  • Das gleiche gilt für Schmuck – sogar Piercings! – und auch Schuhe.
  • Unterwäsche? Das Tragen von Unterwäsche darf genau wie das „Nicht-Durchschimmern“ vorgeschrieben werden. Der Rest ist Privatsache.

Lassen Sie sich also nicht wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Kleidervorschrift kündigen.

Wir haben noch zusätzlich Tipps, wie Sie immer gut gekleidet sind – egal in welcher Größe.

Viel Spaß bei der Arbeit!

Bilder: Bild 1: ©iStock.com/Kuzma, Bild 2: ©iStock.com/Garsya, Bild 3: ©iStock.com/jfcalheiros, Bild 4: ©iStock.com/bombuscreative, Bild 5: ©iStock.com/AndreyPopov, Bildergalerie: bigtex.de